Die Kinderkrippe

Sommer 1981
Sommer 1981

Bis 1990 gab es eine Kinderkrippe in Luckow. Von 1956 bis 1990 war die Krippenleiterin „Tante“ Helga. Zehn bis zwölf Kinder zwischen sechs Wochen und drei Jahren hat sie betreut. Allein! Immerhin gab es noch eine Köchin, die hin und wieder beim Füttern der Kleinkinder half. Wochentags von 7 bis 18 Uhr und samstags 7 bis 14 Uhr.

Und wenn es zum Spaziergang ging, hatte Helga den letzten noch nicht angezogen, da zog der erste sich schon wieder aus. Zwölf kleine Kinder und nur eine Tante Helga.

Urlaub war schwierig. Doch Helga wollte nie etwas anderes machen, sie liebte die Arbeit mit den Kindern. Manche der Kinder wollten gar nicht nach Hause gehen.

Helga lernte in der Gartzer Säuglingsstation und kam dann, selbst gerade Mutter geworden, nach Luckow. Nach ein paar Jahren wurde sie in die Krippe nach Wartin beordert. So war es üblich und so stand es auch im Arbeitsvertrag: wo man gebraucht wurde, da musste man hin. Doch 1963 war Helga wieder in Luckow und blieb bis die Krippe 1990 aufgelöst wurde.

So wichtig eine Kinderkrippe auch war, die Mütter sollten ja arbeiten gehen können, so provisorisch war lange Zeit der Ort. Am Anfang zwei Räume, im ehemaligen Bauernhaus der Familie Fischer. Danach eine primitive, enge und dunkle Giebelwohnung bei Engels (da war später passender Weise die Eierannahme!). Von da aus in die Baracke, neben Gemeindebüro, Kindergarten und Kneipe. Schließlich in den 18 WE (18 Wohneinheiten), ein staatlicher Neubau, seit 1964 bezugsfertig. Da war es sauber, modern, richtige Toiletten.

Helga Malitz

In der DDR gab es seit 1950 das „Gesetz über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau“. Frauen wurden fünf Wochen vor und sechs Wochen nach der Geburt ihres Kindes von der Arbeit freigestellt. Sie bekamen Leistungen in voller Höhe ihres Lohnes. Das war damals sehr fortschrittlich.

1972 wurde der Schwangerschafts- und Wochenurlaub auf 18 Wochen ausgedehnt.
Ab 1976 bekamen Frauen ab dem zweiten Kind ein Jahr bei voller Lohnfortzahlung.

Ab 1986 konnte das bezahlte „Babyjahr“ bereits beim ersten Kind in Anspruch genommen werden. Bei der Geburt des dritten Kindes konnte man sogar um ein halbes Jahr verlängern. Auch konnten Väter jetzt das „Babyjahr“ nehmen.

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